3.3. Gaspistole
Gaspistolen sind für die Selbstverteidigung zur Abwehrfällen gedacht und ähneln im Aussehen einer Schusswaffe. Bei der Auslösung wird ein Gasgemisch, das in der Regel Tränengas oder CS-Gas ist, freigegeben.
Geladen wird die Gaspistole mit mehreren Patronen, die nach der Auslösung mehrmals ein Gasgemisch abgeben können.
Ein Problem kann die Bedienung der “Waffe” darstellen, den wird sie in einem Ernstfall gegen das Opfer verwendet kann es zu schweren Augenverätzungen des Gegners kommen. Durch die Auslösung entsteht ein sehr großer Druck, der wiederum zu erheblichen Hautverletzungen führen kann.
Da die Gaspistole auffällig ist und somit nicht gut verdeckt getragen werden kann, besteht die Möglichkeit einer Eskalation, wird sie von dem Angreifer entdeckt. Daraus kann ein weiteres Problem entstehen, denn auch Unbeteiligte können im ersten Moment nicht erkennen ob es sich um eine echte Waffe handelt oder nicht. Bei Kontakt mit der Polizei ist dies eine echte Gefahrenquelle!
Rechtlich unterliegt der Erwerb von Gaspistolen einer gesonderten Erlaubnis. Es wird zum Führen einer Gaspistole der “kleine Waffenschein” benötigt. Dieser kann bei der örtlichen Behörde beantragt werden. Dieser Waffenschein ist stets mitzuführen.





[...] die Schreckschusspistole aka Gaspistole, für die man lokal einen kleinen Waffenschein beantragen muss, gibt es eine Munition die Knall, [...]