3.0 Waffen

Um sich gegen attackierende Kleffer und Rechtsbrecher zu verteidigen ist ein Sprühbehälter mit Reizgas: http://www.cs-reizgas.de  immer eine gute Wahl. Aber auch andere Nicht-tödliche legale Waffen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne große Prämisse erhältlich.

waffenMan kennt es aus Amerika. Fast jeder Bewohner dieses Kontinents besitzt eine Waffe. Jeder kann sie erwerben. Ob eine Gratiswaffe als Dankeschön für die Eröffnung eines neuen Girokontos oder ganz schlicht im Waffenladen. Die Patronen sind nahezu in jedem Geschäft zu erwerben. Die Menschen fühlen sich sicher aber andererseits steigt auch die Kriminalität.

In Deutschland ist das nicht so einfach. Man braucht eine Erlaubnis um in der Bundesrepublik Waffen zu erhalten. Und so eine Erlaubnis erfordert eine Vielzahl an Voraussetzungen. Neben der Vollendung des 18. Lebensjahres ist auch die Zuverlässigkeit von Bedeutung.

Das bedeutet, dass man nicht vorbestraft sein darf. Des weiteren muss man gewisses Fachwissen über das Waffenrecht vorweisen können und wichtige Gründe für die Anschaffung und die Erlaubnis besitzen. Hier bringt es wenig zu sagen, dass die Motive Angst und Selbstverteidigung sind. Eher möchte man an dieser Stelle wirtschaftliche Zwecke hören, wie beispielsweise den Betrieb eines Waffenladens. Besitzt man dann eine Erlaubnis und eine Waffe, ist das nächste Problem die Munition. Diese bekommt man auch nur bei Bedarf und nach Prüfung der Handelskammer.

Da diese Prozedur lange dauert und nicht jeder, wie im vorherigen Beispiel in Amerika, an eine Waffe kommt, wird dies zunehmend illegal erledigt. Die Gefahr liegt ganz klar auf der Hand, man weiß nicht wer eine Waffe besitzt und zu was die Person fähig ist. Das führt dazu das man die Kontrolle über die Waffenhalter verliert.

Andere Waffen zur Selbstverteidigung

Weil das Tierabwehrspray mit Naturpfeffer im Gesetz für Waffen keine Erwähnung findet ist es so gesehen auch keine. Dafür aber andere Gegenstände:

2 Responses to “3.0 Waffen”

  1. [...] 3.0 Waffen [...]

  2. [...] wird auf das Tragen der Schusswaffe in der Schweizer Armee natürlich nicht verzichtet. Die Waffe trägt jeder Wachsoldat bei seiner Tätigkeit zwar noch mit vollem Magazin bei sich am Körper, sie [...]

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