Wegen Pfefferspray eine Razzia bei einem Anwalt

Ein Anwalt aus Viersen wunderte sich nicht schlecht, als die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor ihm stand, weil er gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll.

Der Grund dafür war ein Pfefferspray, welches er sich bereits im Jahr 2007 zur Abwehr von Hunden angeschafft hatte. Der Mann war damals selbst Hundehalter und bei einem Spaziergang von Kampfhunden attackiert worden, die ihn schwer verletzt hatten. Danach hatte er sich ein Spray angeschafft, um vor weiteren Angriffen geschützt zu sein.

Dieses Spray war aber, so scheint es, nicht eindeutig als “Hundeabwehrspray“gekennzeichnet. Damals musste Pfefferspray noch kein Zulassungszeichen haben, inzwischen muss dieses Zeichen, das aus einem Viereck und den Buchstaben PTB besteht, auf jeder Dose vorhanden sein, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

“Mit einem Durchsuchungsbefehl standen zwei Polizeibeamte vor der Anwaltskanzlei, um nach Pfefferspray zu fahnden und es zu beschlagnahmen.”

Nachdem die Polizei für den Anwalt nur einen Durchsuchungsbefehl für dessen Räumlichkeiten hatte, nicht aber für das Haus in Viersen brachte er sein Spray am folgenden Tag selbst zur Polizei. Aufmerksam geworden war diese, nachdem bei seiner damaligen Partnerin das gleiche Spray gefunden worden war und diese erklärt hatte, wie sie zu dem Spray kam.

Daraufhin hatte sich die Polizei direkt den Durchsuchungsbefehl bei einer Amtsrichterin beschafft. Der Anwalt zeigte sich, verständlicherweise, empört und äußerte sich, dass in diesem Fall wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden war.

Ein Pfefferspray muss immer eindeutig gekennzeichet sein. Steht auf dem Spray das man es auch gegen Menschen verwenden darf ist es ein verbotener Gegenstand. Um auf der sicheren Seite zu sein, ein Pfefferspray immer nur in der Anwendung gegen Tiere benutzen.

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